Was besagt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung?
 
Verfahrensgrundsätze

> Ergibt sich aus § 261 StPO: Gericht fällt die Entscheidung nach freier Überzeugung, es gibt keine VSS, unter denen eine Tatsache als bewiesen anzusehen ist
> allerdings müssen Beweisverwertungsverbote beachtet werden und aus Dingen wie dem Gebrauchmachen von dem Recht, seine Aussage zu verweigern, dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden

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