Der Kaufmannsbegriff

§ 2 HGB - der Kannkaufmann

  • nur für Personen, die zwar ein Gewerbe treiben, aber kein Handelsgerwerbe
  • Freiwillige Eintragung
  • Eintragung ist dafür aber konstitutiv
  • auch die Austragung ist freiwillig möglich
  • "gilt" = Fiktion

Diskussion