BWL 2

Warum ist die Darstellung eines MP3-Players auf dem Prospekt einer Elektronikfirma kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages? Wie heißt diese Äußerung?

Es handelt sich bei der Darstellung eines MP3-Players auf dem Prospekt einer Elektronikfirma nicht um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern um eine „invitatio ad offerendum“. Der Erklärende will sich noch nicht endgültig binden, weil zum einen sein Vorrat nicht ausreichen könnte und zum anderen er möglicherweise gegen einzelne Kunden Bedenken hat und mit diesen keinen Vertrag schließen will.

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