BWL 2

Was ist Inhalt eines Kaufvertrages?

Beim Abschluss eines Kaufvertrages wird gemäß § 433 I BGB der Verkäufer der Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum zu verschaffen. Gemäß § 433 II BGB wird der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

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