BWL 2

Was versteht man unter einem Kauf auf Probe?

Der Kauf auf Probe gemäß § 454 BGB ist ein Kauf unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer die Kaufsache billigt. Hier besteht die Bedingung in der Entscheidung des Käufers, ob ihm die Sache gefällt oder nicht. Jeder Kauf kann als Kauf auf Probe vereinbart werden.

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