03. Finanzierung & Controlling/ 1. KLR

VERRECHNUNGSBEZOGENE GLIEDERUNG DER KOSTENARTEN
 

EINZELKOSTEN:

Einzelkosten sind Kosten, die sich direkt einem Kostenträger, d. h. einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Auftrag, zuordnen lassen.

GEMEINKOSTEN:

Gemeinkosten wiederum können einem Kostenträger nicht unmittelbar zugeordnet werden, z. B. weil sie für mehrere Kostenstellen oder den gesamten Betrieb anfallen.

Damit die Gemeinkosten dennoch in der Kostenrechnung erfasst werden können, werden sie über die Kostenstellenrechnung mittels Verrechnungssätzen oder Schlüsselgrößen auf die Kostenträger verteilt.

Neben den beschriebenen echten Gemeinkosten gibt es unechte Gemeinkosten, welche einem Kostenträger zwar direkt zugerechnet werden konnten, wobei der Aufwand für diese Zurechnung jedoch unverhältnismäßig gros wäre. Auch diese Gemeinkosten werden über Schlüssel verteilt.

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