03. Finanzierung & Controlling/ 1. KLR

BESCHÄFTIGUNGSBEZOGENE GLIEDERUNG DER KOSTENARTEN

Dieses Klassifizierungsmerkmal gliedert die Kosten in fixe Kosten und variable Kosten. Die Einteilung erfolgt danach, ob sich die Kosten mit der Beschäftigung verändern. Der Begriff „Beschäftigung“ steht für die Ausnutzung der betrieblichen Kapazität. Diese kann mengenbezogen sein (z. B. die Anzahl der verkauft en Speisen im Restaurant oder der gebuchten Betten im Hotel) oder zeitbezogen (z. B. Stundenzahl der für Seminare vermieteten Raume). Ist die Kapazität voll ausgelastet, sind beispielsweise alle Zimmer belegt, herrscht ein hoher Beschäftigungsgrad.

Fixe Kosten, auch Fixkosten genannt, sind unabhängig von der Beschäftigung oder Ausbringungsmenge.

Dagegen verändern sich variable Kosten mit der Beschäftigung.

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