BWL 2

Zivilrecht

• Absolutheitsgrundsatz


Das Recht eines Rechtssubjektes an einer Sache ist absolut, das heißt, es gilt gegenüber jedermann. Sie erinnern sich, dass dies im Schuldrecht anders ist, dort gelten die vereinbarten Rechte nur zwischen Gläubiger und Schuldner (relativ).
 

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