BWL 2

Zivilrecht

Grundfall wie in Aufgabe 5.2; K kommt nun auf die Idee, zusätzlich zur Kaufpreisforderung noch 250 € Zinsen einzuklagen. Er macht also insgesamt 5.250 € geltend. Welches Gericht ist sachlich zuständig?

Nach § 4 I am Ende ZPO bleiben Zinsen außer Betracht, wenn sie – wie hier – als Nebenforderung geltend gemacht werden.

Diskussion