BWL 2

Zivilrecht

Welches Ziel verfolgen Erkenntnisverfahren, Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren?

Ziele des Erkenntnisverfahrens, des Mahnverfahrens und des Vollstreckungsverfahrens:
• Ziel des Erkenntnisverfahrens ist die Schaffung eines Vollstreckungstitels.
• Ziel des Vollstreckungsverfahrens ist die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung der Forderung des Gläubigers.
• Ziel des Mahnverfahrens ist die Schaffung eines schnellen und preisgünstigen Vollstreckungstitels bei unstreitigen Forderungen.

Diskussion