BWL 2

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer Faul schickt mehrmals seinen Vater an seinen Arbeitsplatz, da er lieber ins Schwimmbad möchte. Ist das zulässig?

Nein. Die Arbeitspflicht ist eine persönliche Pflicht, d.h., Faul hat sie selbst zu erfüllen. Der Arbeitgeber muss keinen Lohn zahlen, da Faul nicht geleistet hat.

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