BWL 2

Arbeitsrecht

Kann der Arbeitnehmer sich weigern, sein Arbeitsgerät zu säubern und instand zu halten?

Nein. Dies fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers und sicher auch unter die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, den Arbeitgeber vor Schäden zu bewahren.

Diskussion