BWL 2

Arbeitsrecht

Der Friseur Raff geht nach und nach dazu über, Kunden, die er im Geschäft seines Arbeitgebers kennengelernt hat, nach Feierabend und an seinen freien Tagen in seiner Privatwohnung zu frisieren. Ist er dazu berechtigt?

Nein. Raff verstößt damit gegen das allgemeine Wettbewerbsverbot; es handelt sich u. U. auch um Schwarzarbeit.

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