BWL 2

Rechungswesen

Eine Firma hat zu Beginn des Jahres 2015 verschiedene Güter des Anlagevermö- gens für die Verwaltung angeschafft:
Eine automatische Heftmaschine zu 114 € netto

Die automatische Heftmaschine gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut. Da ihre Anschaffungskosten kleiner als 150 EUR sind, kann sie am Jahresende als Betriebsaufwand in voller Höhe abgesetzt werden.

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