BWL 2

Rechungswesen

Eine Firma hat zu Beginn des Jahres 2015 verschiedene Güter des Anlagevermö- gens für die Verwaltung angeschafft:
Eine komplette PC-Arbeitsplatzausstattung für 1.500,00 € netto

Die PC Anlage ist kein geringwertiges Wirtschaftsgut, ihre Anschaffungskosten liegen über der Wertgrenze von 1.000 €. Diese Anlage muss planmä- ßig gemäß der Nutzungsdauer der AfA Tabelle abgeschrieben werden.

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