Makler - Mündliche Prüfung

Erläutern Sie die Begriffe „Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers“, „gegenseitige Unabhängigkeit“ und „Interessenidentität“ im Maklergeschäft.

Entscheidungsfreiheit des AG:
Der AG muss die Leistung des Maklers nicht annehmen (er muss den vermittelten Vertrag nicht unterzeichnen), selbst wenn der Makler

diesen Vertrag genau nach den Konditionen des AG vermittelt hat.

Gegenseitige Unabhängigkeit: Der Makler darf mit keinem der Interessenten wirtschaftlich oder rechtlich verflochten sein, er würde sonst seinen Provisionsanspruch verlieren. Beispielsweise darf ein Wohnungsunternehmen die verwalteten Wohnungen nicht provisionspflichtig an Mietinteressenten vermitteln.

Interessenidentität: Gemeinsames Interesse von AG und Makler, das beabsichtige Geschäft herbeiführen zu wollen.

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