Makler - Mündliche Prüfung

Nennen und erläutern Sie kurz die drei verschiedenen Arten von Makleraufträgen!

einfacher Maklerauftrag:
der AG kann beliebig viele Makler beauftragen, der Makler muss nicht tätig werden, nicht befristet, ein Provisionsanspruch entsteht nur im Erfolgsfall. MÜNDLICH möglich

einfacher Makleralleinauftrag: der AG darf keinen weiteren Makler einschalten, meist auf 6 bis 12 Monate befristet, der Makler muss tätig (aktiv und rege) werden, der AG kann auch selbst tätig werden – dann kein Provisionsanspruch des Maklers. SCHRIFTFORM

qualifizierter Alleinauftrag: wie einfacher A., aber: auch wenn der AG selbst einen  Vertragsabschluss initiiert, steht dem Makler eine Provision zu. Eine solche „Verweisungs- oder Hinzuziehungsklausel“ ist nur als Individualvereinbarung zulässig

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