Makler - Mündliche Prüfung

Erklären Sie den Begriff „Grundpfandrecht“!

- Grundstückspfand oder grundstücksgleiche Rechte als dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs

- Einteilung: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld

- werden in Abt. III des Grundbuchs eingetragen

Diskussion