Makler - Mündliche Prüfung

Erläutern Sie den Unterschied zwischen „Auflassung“ und „Auflassungsvormerkung“

Die Auflassung ist die (dinglich wirkende) Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, sie ist vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragspartner zu erklären. Zur Sicherstellung des Käufers ist es möglich, diese Auflassung(serklärung) als Auflassungsvormerkung im Grundbuch einzutragen. Damit kann der Verkäufer nicht mehr über das Grundstück verfügen, es ist durch die Auflassungsvormerkung nicht mehr verkehrsfähig.

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