Makler - Mündliche Prüfung

Welche Bedeutung hat das
a) „Negativzeugnis der Gemeinde“ und 
b) „Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes“

a) Bestätigung der Gemeinde, dass sie auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht (lt. BauGB) verzichtet
oder ein solches nicht besteht

b) Bestätigung des FA, dass die GESt gezahlt wurde bzw. es keine Bedenken diesbezüglich gibt

Diskussion