GOA- Regress

Drittschadensliqudiation

I Vor.
1. Anspruchsberechtigter hat keinen Schaden
2. Dritte hat keinen Anspruch aber einen Schaden
3. Aus Sicht des Schädigers zufällige Schadensverlagerung zB:
obligatorische Entlastung §§ 447, 644; mittelbare Stellvertretung; Obhut für fremde Sachen
 
II Rf: 
1. Schaden des Dritten wird zum Anspruch gezogen
2. Dann Abtretung (398) des konstruierten Anspruchs an Dritten
3. Dritter kann aus abgetretenem Recht gegen Schädiger vorgehen

Diskussion