GOA- Regress

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Risikovermehrung-> Schuldner hatet ggf mehreren Personen
 
I. Vor
1. Leistungsnähe 
dritter muss gleichen Kontakt zur Leitung haben wie Schuldner
2. Schutzinteresse
a) Lit. Wohl und Wehe - Beziehung- erfoderlich
b) Rsp: zusätzlich jedes vertragliche Interesse
3. Erkennbarkeit für Schuldner bei Vertragsschulss
4. Schutzbedrüftigkeit des dritten
(-) wenn eigener vertagl. Anspruch des dritten
 
II Rf:
Eigener Ersatzanspruch des dritten

Diskussion