FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Wirtschafts- & Sozialkunde

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist im Falle von Mängelansprüchen?

Grundsättzlich 2 Jahre. Diese kann aber auch länger sein, so z.B. 
  • 3 Jahre bei arglistig verschwiegenen Mängeln
  • 5 Jahre bei Mängeln an Bauwerken oder in Bauwerken eingebauten Teilen
  • 30 Jahre für Rechte, die in ein Grundbuch eingetragen werden

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