Vollstreckung

Gestrecktes Verfahren: Muss für die Rechtmäßigkeit der Folgeakte (Androhung/Festsetzung/Anwendung/Kostenbescheid) der vorausgegangene VA nicht nur wirksam, sondern auch rechtmäßig sein?
 

Fall 1: VA ist bestandskräftig-> unstreitig nein
Fall 2: vorausgegangener VA ist sofort vollziehbar und der konkret zu prüfende Rechtsbehelf richtet sich nur gegen Folgeakte-> str., hM nein
Fall 3: Berechtigung einer Kostenforderung
-> hM nein

Diskussion