Vollstreckung

Fall 2: vorausgegangener Va ist sofort vollziehbar und der konkret zu prüfende Rechtsbehelf richtet sich nur gegen Folgeakte
Meinungsstreit: besteht ein Rechtswidrigkeitszusammenhang?

mM (+) hM (-)
RWK der Grund-Vfg muss auf Folgeakte durchschlagen,
ansonsten wird Unrecht aus Grund-Vfg vertieft
- § 18 I 3 VwVG (BWVG ?)schließt Einwendungen gegen die Grund-Vfg (nur) im Fall von deren Unanfechtbarkeit aus
-> Einwendungen müssen berücksichtigt werden, solange die Grund-Vfg noch nicht unanfechtbar geworden sind 
- Grund-Vfg hat Tatbestandswirkung 
- Vollstreckungsrecht trennt zum Zwecke der Effektivität der Vollstreckung die Primär- und die Vollstreckungsebene -> Einwendungen gegen Grund-Vfg müssen gegen diese selbst geltend gemacht werden
(+) Wortlaut § 55 I VwVG NRW
(+)  auch ein rechtswidriger VA ist wirksam und muss befolgt werden
(+) Bürger kann und muss immer den VA angreifen, den er für RW hält (Rechtssicherheit)

Diskussion