Staatsanwalt Wicke

25.01.2018

Wann liegt hinreichender Tatverdacht vor?

Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebniss der Ermittlungen davon ausgehen kann, dass die Tat dem Täter in einer künftigen Hauptverhandlung nachgewiesen werden kann und seine Verurteilung zu erwarten ist.

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