Produzenten-, Produkt- und Umwelthaftung

Übertragbarkeit der Rspr. zu weiterfressenden Mängeln?

  • bei § 1 I 1 ProdHaftG darf der eingetretene Sachschaden nicht beim fehlerhaften Produkt selbst auftreten, sondern muss eine "andere" Sache betreffen
 
  • Liegt dies nicht vor, so ist an eine Übertragbarkeit der Rspr. zu weiterfressenden Mängeln zu denken: Grundsätze der Rspr. zu WM betreffend § 823 I auf die Haftung nach ProdHaftG übertragen
 
  • Dann ist bei Fehlen der Stoffgleichheit des Mangels zwischen der Sache an sich und dem defekten Teil zu unterscheiden; 
 
  • Dagegen spricht jedoch der Wortlaut des ProdHaftG § 1 I S.2 

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