Die Staatsanwaltsklausur

An welcher Stelle sind Strafantrag und bes. öfftl. Interesse zu prüfen?

Bei relativen Antragsdelikten sind beide Gesichtspunkte erst nach der Deliktsprüfung anzusprechen, es sei denn es Fehlen Strafantrag und offenkundig auch das bes. öfftl. Int. - dann direkt nach dem Obersatz feststellen und hinr. TV ohne Deliktsprüfung ablehnen.
 
Bei absoluten Antragsdelikten ist das Strafantragserforderniss stets vor der Deliktsprüfung anzusprechen.

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