Staatsanwalt Wicke

13.02.2018

Inwieweit tritt Strafklagenverbrauch bei § 153 StPO ein?

Streitig
Jedenfalls kein Strafklagenverbrauch für Vergehen wie bei § 153a StPO
 
Eine Wiederaufnahme ist bei sogenannten Nova angebracht, d.h. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die eine schärfere  (oder zumindest andere) rechtliche Beurteilung ermöglichen (BGH: Es muss zu einem Verbrechen werden)
 
--> rechtlicher Anknüpfungspunkt: §§ 174 II, 211 StPO : neue Tatsachen und Beweismittel genügen
oder
--> § 153a I (5) StPO --> neue Tatsachen machen Tat zum Verbrechen

Diskussion