Gutachten

Warum wird generell von der Verwendung projektiver Verfahren im gutachterlichen Kontext abgeraten? Welchen Nutzen können projektive Tests im gutachterlichen Kontext haben? Was sollte man beim Einsatz projektiver Tests beachten?

  • Projektive Testverfahren weisen unzureichende Testgütekriterien auf [(Auswertungs-) Objektivität, Reliabilität, Validität]. Weil das Durchführen und Auswerten projektiver Testverfahren nach Anleitung damit keine Wissenschaftlichkeit sichert, wird von der Verwendung im gutachterlichen Kontext abgeraten.
  • Weiterhin liegen häufig Normierungsproblematiken vor (z.B. fehlende/ veraltete Normierungsarbeiten, veraltete Materialien, Kultureinflüsse)
  • Es besteht die Gefahr der Fehl- bzw. Überinterpretation.
  • Insbesondere bei der Begutachtung von Kindern schaffen projektive Testverfahren allerdings Gesprächsanlässe, eröffnen Zugänge und erleichtern dessen Artikulation.
  • Hinsichtlich des Einsatzes projektiver Tests im gutachterlichen Kontext sollte man beachten, diese lediglich zur Hypothesengenerierung einzusetzen. Zur Hypothesenüberprüfung sollten psychometrische Testverfahren eingesetzt werden. Das bedeutet, dass projektive Testverfahren lediglich ein ergänzendes Hilfsmittel zu standardisierten, wissenschaftlich gesicherten Verfahren darstellen. Der Einsatz sollte immer begründet werden, insbesondere dann, wenn sich andere Verfahren für den Einzelfall als ungeeignet herausstellen. Außerdem sollte bei der Beschreibung des Verfahrens im Gutachten auf Transparenz geachtet werden, indem methodische Grenzen sowie die Einordnung der Verwendung (Exploration, hypothesengenerierend) herausgestellt werden.

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