Gutachten

Wann liegt laut § 1666 BGB eine Kindeswohlgefährdung vor?

  • Gefährdung des körperlichen/ seelischen Wohls des Kindes oder seines Vermögens (Maßnahmen des Familiengerichts zur Abwendung der Gefahr, wenn Eltern nicht gewillt/ nicht in der Lage dazu sind)
  • Begriff des Kindeswohls juristisch unscharf und zumeist über die Gefährdung definiert (keine Positiv-Formulierung)

Diskussion