Diese Cookies sind erforderlich, um alle von Repetico bereitgestellten Funktionen auszuführen. Dies schließt einige Cookies von Google ein, da wir Google Sign In für unsere Anwendung anbieten und diese Google-Cookies erforderlich sind, damit dies ordnungsgemäß ausgeführt wird.
(Zeige mehr Details)
PHPSESSID: Sitzungsverwaltung
cookieconsent_dismissed: Alte Cookie-Richtlinie akzeptiert
somevalue: Sitzungsverwaltung
G_AUTHUSER_H (google.com): Mit Google anmelden
G_ENABLED_IDPS (google.com): Mit Google anmelden
NID (google.com): Mit Google anmelden
1P_JAR (google.com): Mit Google anmelden
CONSENT (google.com): Mit Google anmelden
darkmode: Dunkles Thema aktivieren oder deaktivieren
onSaveCreateNew: Nach dem Speichern weitere erstellen
showActivityBar: Aktivieren oder Ausblenden der Aktivitätsleiste
cardsetListLayout: Kompakte oder breite Liste von Kartensätzen
newCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Erstellen einer Karte
viewCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Browsen von Karten
learnCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Lernen
focusMyAnswerText: Stelle im Lernmodus den Fokus auf das Antwortfeld
show-lp-bar: Lernpunktleiste ein- oder ausblenden
tinymcePanelVisibility: Symbolleiste des tinyMce-Editors ein- oder ausblenden
cardSetLegendUnderstood: Erste Erklärung zu Kartensätzen ausgeblendet
repetico-app-banner-closed: Werbung für die App geschlossen
scoring-banner-2014-closed: Erklärungsbanner für Lernpunkte geschlossen
news-notice-closed: Schlagzeile geschlossen
numberOfNewCards: Anzahl der erstellten Karten
category_preselection_(cardset-id): Vorauswahl von Kategorien für neue Karten
hideAutomaticRecommendations: Werbung für käuflichen Kartensatz ausgeblendet
newCardQuestionType: Erstelle standardmäßig eine normale Karte oder Multiple Choice
mcOptionsCount-(cardset-id): Standardanzahl der Multiple-Choice-Antworten für neue Karten
cardsetCardsLayout-(cardset-id): Art der Kartenliste im Kartensatz
cookieSelection: Gespeichertes Ergebnis dieser Cookie-Auswahl
Statistiken (Details anzeigen)
Dies sind einige Cookies von uns selbst, mit denen wir anonyme Kauf- und Anmeldestatistiken verfolgen. Es gibt auch einige Cookies von Google, die für Google Analytics verwendet werden. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, deaktivieren Sie Google Analytics für diese Website.
(Zeige mehr Details)
referrer: Von welcher anderen Website kommen neue Benutzer
proPurchaseTrigger: Welches war das Banner oder die Anzeige, die Benutzer veranlasste, die PRO-Version zu kaufen
_gat_UA-29510209-2 (google.com): Google Analytics
_ga (google.com): Google Analytics
_gid (google.com): Google Analytics
Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ hilftst Du uns bei der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells.
Einloggen
Aktiviere "Mit Google anmelden"
Aktiviere "Mit Apple anmelden"
oder per Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Kontakt
Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihre Anfrage:
Betriebspause zur Server-Wartung in:
Tage
h
m
s
Kategorien
Kategorien auswählen
Karte an Position verschieben
Aktuelle Position: 52
Zielposition:
Karten-Feedback
Schreibe direkt an den Autor der Karteikarte: Deine Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen.
Eine Urheberrechtsverletzung melden
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieser Karte jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir die Karte so bald wie möglich entfernen.
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieses Kartensatzes jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir den Kartensatz so bald wie möglich entfernen.
Bitte gib mindestens einen Link zu einer Quelle an, mit der wir überprüfen können, ob Deine Beschwerde berechtigt ist!
Bitte gib uns Deine Kontaktinformationen (wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), so dass wir Dich für Rücksprache kontaktieren können, falls nötig.
Verschieben
Verschiebe die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Kopieren
Kopiere die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Mehrere neue Karten
Anzahl neue Karten:
mit je Antwortmöglichkeiten
Karte als neu veröffentlichen oder aktualisieren
Du kannst die aktuelle Version der Karte auf ihre Kopien veröffentlichen, so dass die Besitzer die neueste Version erhalten.
Dies würde x Karten betreffen.
Die Veröffentlichung gibt den Besitzern der Kopien lediglich das Angebot, Deine aktuelle Version der Karte zu kopieren. Diese Funktion prüft nicht, ob diese Version der Karte tatsächlich Änderungen enthält.
Deine Anmerkungen zum Update:
Lernstufe
Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
Lernstufe:
#
Kartensatz empfehlen
Empfiehl den Kartensatz weiter.
Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
Kartensatz löschen
Willst du den ausgewählten Kartensatz wirklich löschen?
Zuletzt bearbeitet: 17.02.2018 17:26:55 von Tom.Rehkemper
Zuletzt abgefragt: 30.11.-0001 00:00:00
Zivilrecht
Was muss in den typischen Abschleppfällen angesprochen werden?
Was muss in den typischen Abschleppfällen angesprochen werden?
Was muss in den typischen Abschleppfällen angesprochen werden?
Anspruch gem. §§ 280 I, III, 283 iVm § 604 I BGB
K könnte gegen F einen Anspruch auf Ersatz der 80 € gemäß §§ 280 I, III, 283 iVm § 604 I BGB haben, wenn dieser die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zur Rückgabe der Parkfläche (infolge der Abschleppaktion des K) schuldhaft unmöglich geworden ist
Setzt einen Leihvertrag voraus (Bei Entgelt: Mietvertrag)
Mit dem Aufstellen der Parkplatzschilder hat K deutlich gemacht, dass es sich nicht um einen öffentlichen, sondern um einen Privatparkplatz handelt und die Rechtmäßigkeit der Benutzung vom Zustandekommen eines Vertrages zwischen ihm und dem jeweiligen Benutzer abhängen soll
Entweder ablehnen oder konkludente Annahme, jedenfalls nach Empfängerhorizont -> hier aber eher: keine Annahme
§ 677, 683 S. 1, 670 BGB
Fremd:
Im Pflichtenkreis des Parkenden (+) 1004 und 862 BGB anprüfen
Eigener Interessenkreis? : Er lässt das Fahrzeug deswegen abschleppen, weil er sich nunmehr gegen die von der Fahrerin F begangene Besitzstörung im Wege der Selbsthilfe nach § 859 I BGB zur Wehr setzen will
Somit auch-fremdes Geschäft
Fremdgeschäftsführungswille:
Wird auch bei auch-fremden Geschäften vermutet
Hier aber möglicherweise widerlegt
wird man bei lebensnaher Betrachtung im vorliegenden Fall annehmen müsse, dass K weniger aus altruistischen Motiven handelt (weil er der F mit der Befreiung von ihrer Beseitigungspflicht einen Gefallen tun möchte), sondern in erster Linie aus egoistischen Erwägungen (weil es ihn ärgert, dass jemand seinen Parkplatz wie einen öffentlichen Parkplatz nutzt, ohne bei ihm einzukaufen)
Selbst wenn: Mutmaßlicher Wille problematisch -> im Interesse?
pro: Pflicht aus § 862 BGB, 1004 BGB
contra:Im Einzelfall dann nicht, wenn keinerlei Schäden dadurch drohen
-> dann vllt. 679 BGB -> 862 dient Wahrung des Rechtsfriedens und damit dem öffl. Interesse oder nur privater Rechte
An § 823 II iVm § 862 BGB denken
Schaden aus Zahlung an Abschleppunternehmer?
Ersatzfähig können grundsätzlich auch solche Schäden sein, die auf ein willentliches Verhalten des Verletzten zurückgehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Entstehung dieser Schäden vom Schutzzweck der verletzten Norm – hier des § 858 I BGB – umfasst wird. Dazu können insbesondere Aufwendungen gehören, die der Geschädigte zur Schadensbeseitigung trifft
242 BGB ansprechen
Anspruch gem. §§ 280 I, III, 283 iVm § 604 I BGB
K könnte gegen F einen Anspruch auf Ersatz der 80 € gemäß §§ 280 I, III, 283 iVm § 604 I BGB haben, wenn dieser die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zur Rückgabe der Parkfläche (infolge der Abschleppaktion des K) schuldhaft unmöglich geworden ist
Setzt einen Leihvertrag voraus (Bei Entgelt: Mietvertrag)
Mit dem Aufstellen der Parkplatzschilder hat K deutlich gemacht, dass es sich nicht um einen öffentlichen, sondern um einen Privatparkplatz handelt und die Rechtmäßigkeit der Benutzung vom Zustandekommen eines Vertrages zwischen ihm und dem jeweiligen Benutzer abhängen soll
Entweder ablehnen oder konkludente Annahme, jedenfalls nach Empfängerhorizont -> hier aber eher: keine Annahme
§ 677, 683 S. 1, 670 BGB
Fremd:
Im Pflichtenkreis des Parkenden (+) 1004 und 862 BGB anprüfen
Eigener Interessenkreis? : Er lässt das Fahrzeug deswegen abschleppen, weil er sich nunmehr gegen die von der Fahrerin F begangene Besitzstörung im Wege der Selbsthilfe nach § 859 I BGB zur Wehr setzen will
Somit auch-fremdes Geschäft
Fremdgeschäftsführungswille:
Wird auch bei auch-fremden Geschäften vermutet
Hier aber möglicherweise widerlegt
wird man bei lebensnaher Betrachtung im vorliegenden Fall annehmen müsse, dass K weniger aus altruistischen Motiven handelt (weil er der F mit der Befreiung von ihrer Beseitigungspflicht einen Gefallen tun möchte), sondern in erster Linie aus egoistischen Erwägungen (weil es ihn ärgert, dass jemand seinen Parkplatz wie einen öffentlichen Parkplatz nutzt, ohne bei ihm einzukaufen)
Selbst wenn: Mutmaßlicher Wille problematisch -> im Interesse?
pro: Pflicht aus § 862 BGB, 1004 BGB
contra:Im Einzelfall dann nicht, wenn keinerlei Schäden dadurch drohen
-> dann vllt. 679 BGB -> 862 dient Wahrung des Rechtsfriedens und damit dem öffl. Interesse oder nur privater Rechte
An § 823 II iVm § 862 BGB denken
Schaden aus Zahlung an Abschleppunternehmer?
Ersatzfähig können grundsätzlich auch solche Schäden sein, die auf ein willentliches Verhalten des Verletzten zurückgehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Entstehung dieser Schäden vom Schutzzweck der verletzten Norm – hier des § 858 I BGB – umfasst wird. Dazu können insbesondere Aufwendungen gehören, die der Geschädigte zur Schadensbeseitigung trifft
242 BGB ansprechen
Anspruch gem. §§ 280 I, III, 283 iVm § 604 I BGB K könnte gegen F einen Anspruch auf Ersatz der 80 € gemäß §§ 280 I, III, 283 iVm § 604 I BGB haben, wenn dieser die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zur Rückgabe der Parkfläche (infolge der Abschleppaktion des K) schuldhaft unmöglich geworden ist Setzt einen Leihvertrag voraus (Bei Entgelt: Mietvertrag) Mit dem Aufstellen der Parkplatzschilder hat K deutlich gemacht, dass es sich nicht um einen öffentlichen, sondern um einen Privatparkplatz handelt und die Rechtmäßigkeit der Benutzung vom Zustandekommen eines Vertrages zwischen ihm und dem jeweiligen Benutzer abhängen soll Entweder ablehnen oder konkludente Annahme, jedenfalls nach Empfängerhorizont -> hier aber eher: keine Annahme § 677, 683 S. 1, 670 BGB Fremd: Im Pflichtenkreis des Parkenden (+) 1004 und 862 BGB anprüfen Eigener Interessenkreis? : Er lässt das Fahrzeug deswegen abschleppen, weil er sich nunmehr gegen die von der Fahrerin F begangene Besitzstörung im Wege der Selbsthilfe nach § 859 I BGB zur Wehr setzen will Somit auch-fremdes Geschäft Fremdgeschäftsführungswille: Wird auch bei auch-fremden Geschäften vermutet Hier aber möglicherweise widerlegt wird man bei lebensnaher Betrachtung im vorliegenden Fall annehmen müsse, dass K weniger aus altruistischen Motiven handelt (weil er der F mit der Befreiung von ihrer Beseitigungspflicht einen Gefallen tun möchte), sondern in erster Linie aus egoistischen Erwägungen (weil es ihn ärgert, dass jemand seinen Parkplatz wie einen öffentlichen Parkplatz nutzt, ohne bei ihm einzukaufen) Selbst wenn: Mutmaßlicher Wille problematisch -> im Interesse? pro: Pflicht aus § 862 BGB, 1004 BGB contra:Im Einzelfall dann nicht, wenn keinerlei Schäden dadurch drohen -> dann vllt. 679 BGB -> 862 dient Wahrung des Rechtsfriedens und damit dem öffl. Interesse oder nur privater Rechte An § 823 II iVm § 862 BGB denken Schaden aus Zahlung an Abschleppunternehmer? Ersatzfähig können grundsätzlich auch solche Schäden sein, die auf ein willentliches Verhalten des Verletzten zurückgehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Entstehung dieser Schäden vom Schutzzweck der verletzten Norm – hier des § 858 I BGB – umfasst wird. Dazu können insbesondere Aufwendungen gehören, die der Geschädigte zur Schadensbeseitigung trifft 242 BGB ansprechen
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.