Zusammenstellung wichtiger Karten 3

I. Einsätze der Bundeswehr
I. Einsatz der Bundeswehr im Ausland
2. Ausführungen Einsatz iRe NATO- / UNO-Einsatzes: Einschränkungen des Handelns der BRegierung: Art.87a II GG
  • (P) Ist Art.87a II GG auf Auslandseinsätze der Bundeswehr an sich anwendbar?
 
(JI S.122ff.)

 
h.M.
Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (+)
a.A.
Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (-)
  • Wortlaut Art.87a II GG
Keine Beschränkung auf einen bestimmten Einsatzort.
  • Historisch: Neufassung 1968
Zusammenfassung aller Bestimmungen über den Einsatz von Streitkräften einbezogen werden sollte "auch die Regelung über den Einsatz im Innern".
  • Systematik: Art.87d I 2 GG
Erfasst Auslandseinsätze und steht ebenfalls  im VIII. Kapitel.
  • Telos Art.87a II GG
Unverständlich, wenn innerstaatlicher Einsatz den strengen Regeln des Art.87a II GG unterworfen wäre, Auslandseinsätze aber im Belieben der Exekutive stünden.
  • Historie
Zum Zeitpunkt der Einfügung des Art.87a II GG (1956, neugefasst 1968) hatte die Bundeswehr nur die Funktion der Abwehr eines äußeren Angriffs auf die BRD
  • Systematik: VIII. Kapitel: Kompetenzverteilung Art.87a II GG ist daher Zuständigkeitsnorm zwischen Polizeibehörden der Länder und der Bundeswehr im Falle eines inneren Notstands.
  • Systematik: Art.87 III, IV GG
Erfasst werden nur Inlandseinsätze
 
 

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