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Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
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Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
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Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
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Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
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2. Ausführungen Einsatz iRe NATO- / UNO-Einsatzes: Einschränkungen des Handelns der BRegierung: Art.87a II GG
(P) Ist Art.87a II GG auf Auslandseinsätze der Bundeswehr an sich anwendbar?
(JI S.122ff.)
I. Einsätze der Bundeswehr
I. Einsatz der Bundeswehr im Ausland
2. Ausführungen Einsatz iRe NATO- / UNO-Einsatzes: Einschränkungen des Handelns der BRegierung: Art.87a II GG
(P) Ist Art.87a II GG auf Auslandseinsätze der Bundeswehr an sich anwendbar?
(JI S.122ff.)
I. Einsätze der Bundeswehr I. Einsatz der Bundeswehr im Ausland 2. Ausführungen Einsatz iRe NATO- / UNO-Einsatzes: Einschränkungen des Handelns der BRegierung: Art.87a II GG (P) Ist Art.87a II GG auf Auslandseinsätze der Bundeswehr an sich anwendbar? (JI S.122ff.)
h.M.
Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (+)
a.A.
Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (-)
Wortlaut Art.87a II GG
Keine Beschränkung auf einen bestimmten Einsatzort.
Historisch: Neufassung 1968
Zusammenfassung aller Bestimmungen über den Einsatz von Streitkräften einbezogen werden sollte "auch die Regelung über den Einsatz im Innern".
Systematik: Art.87d I 2 GG
Erfasst Auslandseinsätze und steht ebenfalls im VIII. Kapitel.
Telos Art.87a II GG
Unverständlich, wenn innerstaatlicher Einsatz den strengen Regeln des Art.87a II GG unterworfen wäre, Auslandseinsätze aber im Belieben der Exekutive stünden.
Historie
Zum Zeitpunkt der Einfügung des Art.87a II GG (1956, neugefasst 1968) hatte die Bundeswehr nur die Funktion der Abwehr eines äußeren Angriffs auf die BRD
Systematik: VIII. Kapitel: Kompetenzverteilung Art.87a II GG ist daher Zuständigkeitsnorm zwischen Polizeibehörden der Länder und der Bundeswehr im Falle eines inneren Notstands.
Systematik: Art.87 III, IV GG
Erfasst werden nur Inlandseinsätze
h.M.
Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (+)
a.A.
Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (-)
Wortlaut Art.87a II GG
Keine Beschränkung auf einen bestimmten Einsatzort.
Historisch: Neufassung 1968
Zusammenfassung aller Bestimmungen über den Einsatz von Streitkräften einbezogen werden sollte "auch die Regelung über den Einsatz im Innern".
Systematik: Art.87d I 2 GG
Erfasst Auslandseinsätze und steht ebenfalls im VIII. Kapitel.
Telos Art.87a II GG
Unverständlich, wenn innerstaatlicher Einsatz den strengen Regeln des Art.87a II GG unterworfen wäre, Auslandseinsätze aber im Belieben der Exekutive stünden.
Historie
Zum Zeitpunkt der Einfügung des Art.87a II GG (1956, neugefasst 1968) hatte die Bundeswehr nur die Funktion der Abwehr eines äußeren Angriffs auf die BRD
Systematik: VIII. Kapitel: Kompetenzverteilung Art.87a II GG ist daher Zuständigkeitsnorm zwischen Polizeibehörden der Länder und der Bundeswehr im Falle eines inneren Notstands.
Systematik: Art.87 III, IV GG
Erfasst werden nur Inlandseinsätze
h.M. Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (+) a.A. Anwendbarkeit auf Auslandseinsätze (-) Wortlaut Art.87a II GG Keine Beschränkung auf einen bestimmten Einsatzort. Historisch: Neufassung 1968 Zusammenfassung aller Bestimmungen über den Einsatz von Streitkräften einbezogen werden sollte "auch die Regelung über den Einsatz im Innern". Systematik: Art.87d I 2 GG Erfasst Auslandseinsätze und steht ebenfalls im VIII. Kapitel. Telos Art.87a II GG Unverständlich, wenn innerstaatlicher Einsatz den strengen Regeln des Art.87a II GG unterworfen wäre, Auslandseinsätze aber im Belieben der Exekutive stünden. Historie Zum Zeitpunkt der Einfügung des Art.87a II GG (1956, neugefasst 1968) hatte die Bundeswehr nur die Funktion der Abwehr eines äußeren Angriffs auf die BRD Systematik: VIII. Kapitel: Kompetenzverteilung Art.87a II GG ist daher Zuständigkeitsnorm zwischen Polizeibehörden der Länder und der Bundeswehr im Falle eines inneren Notstands. Systematik: Art.87 III, IV GG Erfasst werden nur Inlandseinsätze
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