Zusammenstellung wichtiger Karten 3

§ 14 BauGB: Anforderungen an eine rechtmäßige Veränderungssperre

I. Wirksamer Planaufstellungsbeschluss iSd §2 I 2 BauGB
   Hängt nicht von besonders hohen Vss. ab;
   §2 I 2 BauGB verlangt lediglich in rein formeller Hinsicht eine ortsübliche Bekanntmachung.
  • Beachte: Da das BauGB hierzu keine Anforderungen kennt, sind die allgemeinen kommunalrechtlichen Regelungen der HGO bzw. der ÖffBekVO Hessen heranzuziehen.
  • Materiell: Es muss nach allg. Meinung jedenfalls das betroffene Plangebiet bestimmbar sein (anhand von Karten etc.).
 
II. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planungsbereich
    IdR die problematischere Anforderung.
1. Vorliegen eines positiven Planungskonzeptes*
2. Vorliegen eines hinreichend bestimmten Plankonzeptes*
3. Sicherungsbedürfnis*
4. Kongruenz von Veränderungssperre und Plangebiet ("für den Planbereich")*

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