Zusammenstellung wichtiger Karten 3

C. Erteilung einer Baugenehmigung
VI. Bereich des §35 BauGB
1. Baugenehmigungsverfahren, Außenbereich
     Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung im Bereich des §35 BauGB
  • Ausführungen: Materielle ASVoraussetzungen: Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht
    • Voraussetzungen §35 BauGB
      • Schema
 
(JI S.46f.)

I. §35 I BauGB
   1. Privilegiertes Vorhaben, §35 I Nr.1-7 BauGB
   2. Keine entgegenstehenden öffentlichen Belange, §35 III BauGB
        Wenn ein öffentlicher Belang iSd §35 III BauGB beeinträchtigt ist, muss zusätzlich noch eine
        Abwägung stattfinden.

        Dabei wird sich das privilegierte Vorhaben regelmäßig gegen den öffentlichen Belang durchsetzen,

       da es nach der gesetzgeberischen Wertung grds. in den Außenbereich gehört.

Wo mache ich die Abwägung dann? genau in dem Punkt einfach

   3. Erschließung gesichert
 
II. §35 II BauGB, wenn kein privilegierte Vorhaben vorliegt
    1. Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange, §35 III BauGB
        Sonstige Vorhaben iSd §35 II BauGB gehören nicht in den Außenbereich, sodass schon eine
        Beeinträchtigung öffentlicher Belange ausreicht. Damit unterliegen sie nahezu einem Bauverbot.
    2. Bestandsschutz nach §35 IV BauGB (teilprivilegierte Vorhaben)
        Einfachgesetzliche Konkretisierung des Bestandsschutzes aus Art.14 GG
    3. Erschließung gesichert

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