Zusammenstellung wichtiger Karten 3

C. Erteilung einer Baugenehmigung
V. Bereich des §34 BauGB
1. Baugenehmigungsverfahren, unbeplanter Innenbereich
     Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung im Bereich des §34 BauGB
  • Ausführungen: Materielle ASVoraussetzungen
    • Genehmigungsfähigkeit: Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht
      • Voraussetzungen §34 BauGB
        • Ausführungen: §34 II BauGB: Art der baulichen Nutzung richtet sich nach §§2ff. BauNVO einschließlich §31 I, II BauGB
          • Was versteht man unter "näherer Umgebung"?
          • Wie wird die Eigenart der nähere Umgebung ermittelt?
 
(JI S.33f.)

Die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art bemisst sich ausschließlich nach den Bestimmungen der BauNVO, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete iSd BauNVO entspricht.
 
Nähere Umgebung

Die nähere Umgebung ist der Bereich, der durch das Vorhaben beeinflusst wird und seinerseits das Bauvorhaben beeinflusst.

 
Ermitteln von deren Eigenart der näheren Umgebung
1. Feststellung der tatsächlich vorhandenen Bebauung unabhängig davon, ob sie baurechtlich legal ist.
2. Dann wird alles ausgeschieden, was v.a. nach Ausdehnung, Höhe, Zahl oder Nutzungsmaß die
     vorhandene Bebauung nicht prägt.
     → Ausscheiden von unauffälligen Baulichkeiten und andere Fremdkörper, sofern sie nicht
          ausnahmsweise ihre Umgebung prägen.
3. Ergebnis: Wie ist also die Eigenart der näheren Umgebung?

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