Revisionsklausur

Grundlagen

An wen muss sich die Zustellung der Urteilsbegründung, welche die Revisionsbegründungsfrist auslöst, richten?

Grundsätzlich gilt im Zustellungswesen der § 145a StPO, es soll zur Vereinfachung an den Verteidiger zugestellt werden (muss aber nicht)
--> falls an beide, also Verteidiger und Beschuldigter zugestellt wird, gilt als friswahrend gemäß § 37 II StPO die letzte Zustellung

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