eigene Karten: Fach 4b

Abwasser

Ist eine nachträgliche Verschärfung der Überwachungswerte in der Einleitererlaubnis einer Kläranlage möglich?

- grundsätzlich möglich

- Entscheidung von OVG Lüneburg vom 20.11.2014: Einleitungswerte können in einer erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis bezogen auf eine Kläranlage auch nachträglich über den Stand der Technik hinaus verschärft werden

- Rechtsgrundlage § 13 WHG (nachträgliche Verschärfung von erteilten Erlaubnissen)

Vorraussetzung:

- Ermittlung der Ursachenzusammenhänge zwischen Einleitung und der Gewässerbelastung

- verschärfte Anordnungen können nur aus beschriebenen, konkret zu ermittelnden und zu belegenden wasserwirtschaftlichen Gründen festgelegt werden

- nur ein Verweis auf Bewirtschaftungsziele nach § 27 WHG reicht nicht aus

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