eigene Karten: Fach 4b

Abwasser

Definition Abwasserbeseitigung?

Begriff der Abwasserbeseitigung -> § 54 Abs. 2 WHG

- Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie die Entwässerung von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung

Diskussion