eigene Karten: Fach 4b

Abwasser

Definition von Abwasser?

Begriff des Abwassers -> § 54 Abs. 1 WHG

Schmutzwasser:

- das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser

- austretenden und gesammelten Flüssigkeiten aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen

  Niederschlagswasser:

- das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser

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