Revisionsklausur

Begründetheit der Revision

Wann ist eine Revision die statthafte Verfahrensart?

§ 333 StPO --> gegen Urteile
erst- und zweitinstanzliche Urteile LG
erstinstanzliche Urteile AG (§§ 335 I, 312 StPO --> Sprungrevision)
erstinstanzliche Urteile OLG

Diskussion