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Welche Formen des "Vertretenmüssens ohne Verschulden" kann man unterscheiden?

Vertretenmüssen - ohne Verschulden
 
1. Gesetzlich
> Bsp.: §§ 122, 179, 536 a I, 833 S.1 BGB; § 7 I StVG; §§ 1, 2 HaftPflG; § 1 ProdHaftG
> Zufallshaftung § 287 S.2 BGB
 
2. Geldmangel, "Geld hat man zu haben!"
 
3. Vertragliche Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung
 
4. Garantieübernahme
 
5. Übernahme eines Beschaffungsrisikos
 

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