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Vorbehalt und Vorrang eines Gesetzes

Vorbehalt = Die Verwaltung darf nur dann tätig werden, wenn sie hierzu von einem formellen Gesetz ausdrücklich ermächtigt wurde. 
 
Vorrang = Die Verwaltung befolgt die bestehenden Gesetze und verstößt nicht gegen diese. 
 
Die Verwaltung muss diese beiden Grundsätze beachten, weil sie Teil der Exekutiven ist. 

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