SchR AT

Vertretenmüssen - wg. Verschuldens Dritter
 
Welches Problem kann sich beim Verschulden Dritter stellen, § 278 BGB?

Problem - Verschuldensmaßstab bei Fahrlässigkeit
> Welcher Verkehrskreis einschlägig ist, Dritter oder Schuldner?
 
hM - Verkehrskreis des Schuldners
Ausnahme - §§ 276 I 2, 827, 828 hier Dritter
 

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