Definitionen: Ermittlungsverfahren

Fortwirkung

Unter Fortwirkung wird die Frage behandelt, ob sich im Falle einer erneuten Vernehmung des Beschuldigten ein für die Erkenntnisse aus der ersten Venehmung geltendes Verwertungsverbot auch auf die Erkenntnisse aus der nachfolgenden Vernehmung erstreckt, wenn der Beschuldigte in der zweiten Vernehmung die von ihm in der ersten Vernehmung gemachten Angaben wiederholt hat. 
 
Lösung: qualifizierte Belehrung

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