Definitionen: Ermittlungsverfahren

Spontanäußerung

Bei einer Spontanäußerung handelt es sich um eine Äußerung von sich aus, bereits vor der ordnungsgemäßen und alsbaldigen Belehrung der Strafermittlungsorgane, also bevor sie mit einer Befragung begonnen haben. Daher ist eine Spontanäußerung keine Aussage in einer Vernehmung im Rechtssinne.
 
Die Spontanäußerung ist als Beweis im Verfahren verwertbar, da die Strafverfolgungsbehörden keine Pflicht trifft, solche Kundgaben zu ignorieren. Ziel des Selbstbelastungsverbotes ist es nicht, vor jeder Selbstbelastung zu schützen. Nur aus irriger Autoritätsfurcht oder Rechtsunkenntnis soll man sich nicht selbst belasten.

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