Fragenkatalog Zwischenprüfung

Was muss der Tierarzt bei der Ausstellung des Heimtierausweises beachten?

Der den Ausweis ausstellende Tierarzt ist verpflichtet, die Ausweisnummer zusammen mit der alphanumerischen Nummer des Transponders oder der Tätowierung, dem Ort der Kennzeichnung, dem Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens sowie dem Namen und den Kontaktinformationen des Tierhalters für einen von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Mindestzeitraum, der drei Jahre nicht unterschreiten darf, aufzubewahren. Über den festgelegten Aufbewahrungszeitraum informieren die Veterinärbehörden der Bundesländer.

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