Typisches Mündliche..

Elfes-Urteil

Wilhelm Elfes = Zentrumspolitiker, bis 1933 Polizeipräsident in Krefeld, nach dem Krieg (1947) als Mitglied der CDU in den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt.
--> Trotz CDU-Mitgliedschaft Kampf gegen die
      Wiederbewaffnungs- und Wehrpolitik des
      damaligen Bundeskanzlers Adenauer (CDU). ---> Elfes unterhielt Kontakte zur SED
--> Kritik an Politik der damaligen Bundes-
     regierung öffentlich im In- und Ausland.
--> 1952 unterzeichnete und verlas er auf einem
      Kongress in Wien eine von Delegierten der
      DDR mitgetragene „Gesamtdeutsche Er-
      klärung“, die dem Bonner Bemühen um
      Wiederbewaffnung „Verfassungsbruch“, eine
       „Politik der Gewalt und Kriegsvorbereitung“,
      letztlich eine „ganz Europa bedrohende
      Wiederbelebung des deutschen Militarismus“
      vorwarf.
 
Dann: Antrag 1953 auf Verlängerung seines zwischenzeitlich abgelaufenen Reisepasses.
--> Verweigerung unter Hinweis auf § 7 Abs. 1
     Nr. 1 PassG, wonach der Pass („Tatsachen die
     Annahme rechtfertigen, dass der
     Passbewerber die innere oder äußere
     Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange
     der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“).

--> sämtliche Instanzen durch --> Urteils-VfB

Art. 11 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.

1. Art 11 I/II GG

     (-) weil Ausreise nicht geschützt

2. Art. 2 I GG

Eingriff (+), aber Schranke durch verfassungsmäßige Ordnung, d.h. hier:  alle Rechtsnormen, die „verfassungsgemäß“ zustande gekommen sind oder als die "gemäß der Verfassung aufgebaute und im Rahmen der Verfassung sich haltende Rechtsordnung": insbesondere alle formelle und materiellen Normen, die als allgemeine Rechtsnormen von Verfassungswegen Geltungskraft besitzen

--> hier § 7 I Nr. 1 PassG, (+)

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