Typisches Mündliche..

Worauf stützt sich ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch?
Voraussetzungen?

§ 906 II 2 BGB analog
 
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog) gegeben, wenn:
 
--> von einem Grundstück im Rahmen
      privatwirtschaftlicher Benutzung
      rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes
      Grundstück ausgehen,
--> die der Eigentümer oder Besitzer des
      betroffenen Grundstücks nicht dulden,
--> aus besonderen Gründen jedoch nicht
      gemäß § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 862
      BGB unterbinden kann,
--> sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das
      zumutbare Maß einer entschädigungslos
      hinzunehmenden Beeinträchtigung
      übersteigen

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