Typisches Mündliche..

Wenn man im Instanzenzug beim Amtsgericht startet, wo landet man dann am Ende mit der Revision?
--> im ZivilR
--> im StrafR
--> im VerwaltungsR

Im Zivilrecht
 
BGH
Denn dort kommt man vom Amtsgericht entweder mit der Berufung zum Landgericht und von dort dann zum BGH oder aber man geht direkt mit der Sprungrevision zum BGH. 
 
--> § 133 GVG
 

Im Strafrecht

nicht unbedingt BGH. Dort landet man nach der Berufung zwar auch noch beim Landgericht, von dort bringt einen die Revision aber nur zum Oberlandesgericht! Auch mit der Sprungrevision kommt man vom Amtsgericht zum OLG.

Beim BGH landet man, sofern das LG oder das OLG erstinstanzlich zuständig war.

--> § 121 GVG.

Im öffentlichen Recht

Startet man beim Verwaltungsgericht, landet man mit der Revision am Ende oder über die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht. Aus der Reihe tanzt also nur das Strafrecht.

Diskussion